1. Dienstleistungen der IPA die Pflegeagentur e.U.
Das Spektrum der Dienstleistung, im Rahmen der Betreuung und Pflege zu Hause, erstreckt sich hinsichtlich der Vermittlung von Pflegepersonal beginnend mit der stundenweisen Heimhilfe, ohne besondere Ausbildung bzw. Zertifizierung über Personal für die 24 Stunden Betreuung und Pflege, welches zertifiziert ist bzw./oder über entsprechende Praxis verfügt, bis hin zur Vermittlung diplomierten Pflegepersonals, im Sinne eines diplomierten Krankenpflegepersonals, für die 24 Stunden Pflege und Betreuung zu Hause.
Die Pflegedienstleistung im engeren Sinn wird durch einen entsprechenden Pflege- und Haushaltsplan, welchen die IPA die Pflegeagentur e.U. bereits vor Vertragsabschluss bereitstellt, im Detail definiert. Mittels regelmäßiger Kontrollen bzw. Rücksprachen mit Angehörigen bzw. Patienten wird ein Höchstmaß an Qualitätskontrolle betreffend der Pflegedienstleistung verfolgt, dennoch ist eine Haftung seitens der IPA die Pflegeagentur e.U. für das Verhalten, die Ausführung oder sonstige verursachte Schäden seitens des vermittelten Pflegepersonals ausgeschlossen. Diese Sachverhalte werden zwischen den betreffenden Parteien individuell im jeweiligen Werkvertrag geregelt.
Jegliches, vermitteltes Pflegepersonal ist selbständig tätig, verfügt über einen in Österreich gelösten Gewerbeschein und besitzt die slowakische Staatsbürgerschaft. Die Gültigkeit des Gewerbescheines wird seitens der IPA die Pflegeagentur e.U nach bestem Wissen und Gewissen überprüft, dennoch ist die Haftung seitens der IPA die Pflegeagentur e.U für eine eigenmächtige, vorzeitige Stilllegung bzw. Zurücklegung der Gewerbeberechtigung durch das vermittelte Pflegedienstleistungspersonal ausgeschlossen.
Das auf selbstständiger Basis vermittelte Pflegepersonal verpflichtet sich persönlich und fristgerecht für die Begleichung vorgeschriebener Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und sonstiger Abgaben Sorge zu tragen und hält die IPA die Pflegeagentur e.U. sowie deren Vertragsnehmer in jedem Fall schad- und klaglos.
2. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Vermittlungstätigkeit durch die IPA die Pflegeagentur e.U.
Das von der IPA die Pflegeagentur e.U. vermittelte Pflegepersonal ist auf Gewerbescheinbasis tätig und geht einen entsprechenden Werkvertrag für die Pflege zu Hause mit der zu betreuenden Partei bzw. deren Angehörigen ein. Die gesetzlich geregelte Ruhezeit beträgt mindestens 6 Stunden pro Nacht und räumt der Pflegekraft mindestens 2 Stunden Freizeit pro Tag ein.
Der Vertragsnehmer hat am Einsatzort des Pflegepersonals für selbiges einen abgegrenzten Wohnraum in angemessener Größe, mindestens jedoch eine Fläche von 12 Quadratmetern, bestehend aus einem Bett in zumutbarem Zustand sowie eigener Stromversorgung und Heizung bereitzustellen, in welchem die Privatsphäre des vermittelten Pflegepersonals gewahrt bleibt. Der Vertragsnehmer hat dem ordnungsgemäß gemeldeten Pflegepersonal während der gesamten Turnusphase das Hausrecht an betreffender Räumlichkeit zuzugestehen und darf diese auch bei Abwesenheit des Pflegepersonals nur in gesetzlich begründeten Notfällen ohne dessen Zustimmung betreten.
Desweiteren ist für eine adäquate Verpflegung des vermittelten Pflegeersonals Sorge zu tragen, indem der Vertragsnehmer bzw. die pflegebedürfige Person selbst Einkäufe von Lebensmitteln sowie Hygieneprodukten tätigt, welche eine ausreichende und ausgewogene Ernährung und auch Pflege gewährleisten. Es obliegt dem Vertragsnehmer bzw. der pflegebedürftigen Person diese Tätigkeit an das vermittelte Pflegepersonal zu delegieren. Jedenfalls ist der Vertragsnehmer bzw. die pflegebedürftige Person dazu verpflichtet ausreichend finanzielle Mittel für eine dementsprechende Verpflegung bereitzustellen.
3. Bezahlung des Pflegedienstleistungspersonals
Die IPA die Pflegeagentur e.U. fungiert ausschließlich als Vermittler selbstständigen Pflegepersonals. Daher verpflichtet sich der Vertragsnehmer mit Vertragsabschluss am Ende jedes Turnus, spätestens jedoch einen Tag vor der Abreise des Pflegepersonals, das vereinbarte Entgelt für die Pflegedienstleistung inkl. anteilige Reisekosten in bar an das Pflegepersonal zu übergeben und gleichzeitig dem jeweils ankommenden Pflegepersonal anteilige Reisekosten für die Anreise entgegenzubringen. An die IPA die Pflegeagentur e.U. gerichtete Zahlungen werden, abgesehen von der vertraglich vereinbarten Vermittlungsgebühr, hiermit ausgeschlossen.
4. Vermittlung des Pflegedienstleistungspersonals
Die Vermittlung erfolgt im Zuge des Zustandekommens eines entsprechenden Servicevertrages zwischen dem Vertragsnehmer und der IPA die Pflegeagentur e.U. für die stundenweise oder 24 Stunden Betreuung zu Hause. Bei Vertragsabschluss wird, im Falle der 24 Stunden diplomierten Pflege bzw. Pflege und Betreuung, eine einmalige Vermittlungsgebühr in Höhe von € 399,-- ink. 20% Ust fällig, welche nach Zustimmung des Vertragsnehmers per Lastschriftverfahren zur Abbuchung gebracht wird oder andernfalls innerhalb von 3 Werktagen auf das angegebene Geschäftskonto einzuzahlen ist.
5. Austausch und Ersatz des Pflegedienstleistungspersonals
Der gewünschte Austausch kann bis zu dreimal jährlich auf Zuruf des Vertragsnehmers erfolgen und wird innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch zu Beginn des übernächsten Turnus, seitens der IPA die Pflegeagentur e.U. bewerkstelligt. Im Krankheitsfall bzw. im Falle der vorzeitigen Abreise einer Pflegerin oder eines Pflegers aus welchen Gründen auch immer, behält sich die IPA die Pflegeagentur e.U. das Recht vor eine Ersatzpflegekraft zu selbigen Konditionen zu vermitteln, jedoch zusätzliche Reisekosten vorzuschreiben.
Sollte innerhalb eines Ausfalles einer Pflegekraft keine Vermittlung seitens der IPA die Pflegeagentur e.U. stattfinden können, ist diese zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet sowie der Vertragsnehmer zu keinerlei Entgeltfortzahlung verpflichtet ist, selbst wenn dies im Werkvertrag zwischen Vertragsnehmer und Pflegekraft anders vereinbart wurde.
6. Pflegeunterbrechung
Im Falle einer Pflegeunterbrechung seitens des Vertragsnehmers, bedingt durch den Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person, wird diese seitens der IPA die Pflegeagentur e.U. gestattet, sodass in dieser Zeit keine Kosten für den Vertragsnehmer anfallen. Allerdings verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit um den Zeitraum der Dauer der begründeten Pflegeunterbrechung. Für sonstige Unterbrechungen während der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, insbesondere bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Vertragsnehmer bzw. durch die IPA die Pflegeagentur e.U. gilt bis zum Ablauf jeweiliger Mindestvertragslaufzeit eine Entschädigungszahlung in Höhe von € 149,- monatlich als vereinbart.
7. Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, beginnend mit dem ersten Tag der erbrachten Pflegedienstleistung des vermittelten Personals. Die Kündigung des betreffenden Servicevertrages bedarf der Schriftform und unterliegt einer sechswöchigen Kündigungsfrist, welche frühestens 6 Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit eingebracht werden kann.
Mit der Kündigung eines Servicevertrags bzw. Vermittlungsvertrags verpflichtet sich der Vertragsnehmer für die Dauer von 12 Monaten keinen Werkvertrag mit vormals von der IPA die Pflegeagentur e.U vermitteltem Pflegepersonal einzugehen. Für den Verstoß gegen diese Vereinbarung gilt eine Pönale in Höhe von € 2.500,- als vereinbart.
Bei Nichteinhalten von Fristen oder Terminen betreffend die Vermittlung von Pflegedienstleistungspersonal ist der Vertragsnehmer dazu verpflichtet eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen, entsprechend einem Turnus, zu setzen, um der IPA die Pflegeagentur e.U. die Möglichkeit einzuräumen, der vertraglich vereinbarten Vermittlung nachzukommen. Erst nach Ablauf dieser Frist erwächst für den Vertragsnehmer das Recht auf außerordentliche Kündigung. In diesem Fall findet die in Punkt 6 beschriebene Entschädigungszahlung keine Anwendung.
In Fällen des Verstoßes gegen die in Punkt 2 angeführten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Vermittlungstätigkeit der IPA die Pflegeagentur e.U., der Unzulänglichkeit bzw. des unzumutbaren Verhaltens, im Sinne der Verletzung der Menschenwürde, seitens des Vertragsnehmers bzw. der pflegebedürftigen Person gegenüber dem vermittelten Pflegepersonal sowie bei Vorliegen sonstiger, triftiger Gründe, insbesondere bei Vorkommnissen der körperlichen Gewalt bzw. deren Androhung, Freiheitsberaubung, Einschränkungen menschlicher Grundbedürfnisse sowie bei rassistischen oder sonstigen, herabwürdigenden Äußerungen oder Verhaltensweisen gegenüber dem vermittelten Personal, behält sich die IPA die Pflegeagentur e.U. das Recht vor, einen bereits geschlossenen Servicevertrag jederzeit, fristlos aufzukündigen und in Punkt 6 beschriebene Entschädigungszahlungen einzufordern. Die Entscheidung über das Vorliegen eines solchen Sachverhalts liegt einzig und allein im Ermessen der IPA die Pflegeagentur e.U.
8. Haftung
Mittels regelmäßiger Kontrollen bzw. Rücksprachen mit Angehörigen bzw. Patienten wird ein Höchstmaß an Qualitätskontrolle betreffend der Pflegedienstleistung gewährleistet, dennoch ist eine Haftung der IPA die Pflegeagentur e.U. für das Verhalten, die Ausführung oder sonstige, verursachte Schäden seitens des vermittelten Pflegepersonals ausgeschlossen. Diese Sachverhalte werden zwischen den betreffenden Parteien individuell im jeweiligen Werkvertrag geregelt.
Bei Nichteinhalten von Fristen oder Terminen betreffend die Vermittlung von Pflegedienstleistungspersonal ist die IPA die Pflegeagentur e.U. zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet. Vielmehr ist der Vertragsnehmer dazu verpflichtet eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen, einem Turnus entsprechend, zu setzen, um der IPA die Pflegeagentur e.U. die Möglichkeit einzuräumen der vertraglich vereinbarten Vermittlung nachzukommen. Erst nach Ablauf dieser Frist erwächst für den Vertragsnehmer das Recht auf außerordentlichen Kündigung. Eine in Punkt 6 vorgesehene Entschädigungszahlung kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung.
Die IPA die Pflegeagentur e.U. übernimmt zudem keine Haftung für Bewilligungen auf Pflegegeld bzw. Pflegeförderung. Für die Bewilligung der entsprechenden Subventionen sind alleinig die Sozialversicherungsanstalten sowie das Bundessozialamt zuständig. Sämtliche Angebote und Kalkulationen seitens der IPA die Pflegeagentur e.U, seien diese in Angebotsform, schriftlich oder elektronisch unterbreitet worden, sind in Abhängigkeit der Bewilligung betreffender Förderungen zu betrachten und stellen, abgesehen vom Grundpreis, kein verbindliches Angebot dar. Der errechnete tatsächliche Kostenaufwand für den Vertragsnehmer ist als Richtwert unter gegebenen Umständen zu verstehen.
9. Reisekosten
Die Reisekosten für An- bzw. Abreise werden jeweils individuell berechnet. Die auf der Webseite bzw. in schriftlichen Angeboten bzw. Verträgen festgehaltenen Reisekosten sind als Richtwerte zu verstehen und können je nach Anreiseaufwand um bis zu 10% vom vereinbarten Richtwert abweichen.
Im Falle der vorzeitigen Abreise des Pflegepersonals, begründet durch Krankheit der pflegebedürftigen Person oder des Pflegepersonals selbst sowie beim vorzeitig gewünschten Austausch einer Pflegekraft fallen, unabhängig davon welche Partei den vorzeitigen Austausch wünscht, ebenso vorzeitig zusätzliche Reisekosten in vereinbarter Höhe an, welche der Vertragsnehmer gesondert am Tag der Abreise bar an das vermittelte Pflegedienstleistungspersonal zu bezahlen hat.
10. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der IPA die Pflegeagentur e.U. ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von IPA die Pflegeagentur e.U. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird das für die IPA die Pflegeagentur e.U. örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.